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 Informationen für Studienanfänger

Leitfaden Antragstellung beim Sozialamt

Wer hörgeschädigt ist, an einer Hamburger Hochschule studieren möchte und Bedarf an Studienhilfen (Gebärdensprachdolmetscher, Mitschreibkräfte, studentische Tutoren und Fachliteratur) hat, kann für eine Kostenübernahme einen formlosen Antrag an das Sozialamt im zuständigen Bezirk des Wohnortes stellen. Unter der Adresse http://dibis.dufa.de/dibi0101.asp („Eingliederungshilfe“ eingeben) findet man heraus, welches Sozialamt zuständig ist.