Wichtige Informationen für taube Studienanfänger*innen
- Die Studienplatzbewerbung
Um an einer Universität bzw. (Fach-) Hochschule zu studieren, musst du dich um einen Studienplatz bewerben. Die Bewerbung nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, weshalb du mit der Planung unmittelbar nach deinem Abitur beginnen solltest. Deine Chancen auf einen Studienplatz können sich mit einem Härtefallantrag erhöhen. Bei den UniTagen im November informieren wir Studieninteressierte, wie sie diesen Antrag stellen können und was sie bei der Bewerbung noch alles beachten müssen. Melde dich deshalb hier an, wenn du Interesse hast.
- Der Antrag auf Studienhilfe
Wenn du dich für einen Studienplatz beworben hast und während deines Studiums Studienhilfe z.B. in Form von Gebärdensprachdolmetscherinnen, Schriftdolmetscherinnen, studentische Mitschreibkräften oder Tutor*innen brauchst, solltest du schnellstmöglich einen Antrag auf Studienhilfe beim Fachamt Eingliederungshilfe stellen.
Grundsätzlich kannst du in deinem Antrag auf Studienhilfe drei verschiedene Leistungshilfen beantragen:
A. Dolmetscher*innen
Dolmetscherinnen sind notwendig, um an den Veranstaltungen im Rahmen deines Studiums teilzunehmen. Damit das Fachamt deinen Bedarf an Dolmetscherinnen berechnen und bewilligen kann, brauchen sie deinen Stundenplan. Diesen solltest du deshalb so schnell wie möglich zusammenstellen.
B. Mitschreibkräfte
Mitschreibkräfte sind notwendig für dein Studium, da das Beobachten der Dolmetschenden und das gleichzeitige Mitschreiben nicht möglich ist. Zu Beginn des Studiums werden oft Studierende, die im gleichen Seminar sitzen, als Mitschreibkräfte engagiert. Mitschreibkräfte zu finden ist nicht einfach. Im Laufe des Studiums wird es aber durch vermehrte Kontakte mit anderen Kommiliton*innen leichter.
C. Tutoren
Tutorinnen können notwendig sein, wenn du aufgrund des Kommunikationsumweges wichtiges Wissen nicht auf Anhieb verstehst. Die Tutorinnen können dir das Wissen noch einmal in Ruhe erklären und auf deine Fragen eingehen. Die Stunden finden unabhängig von der Vorlesung statt und müssen selbst organisiert werden. Tutorinnen können entweder über Kontakte zu Kommilitoninnen oder über Dozentinnen und Professorinnen gefunden werden.
Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG), das am 01.01.2020 in Kraft getreten ist, ist der sozialpädagogischer Fachdienst (EH1) im Bezirksamt Wandsbek zentral in Hamburg für die Bewilligung der Studienhilfe zuständig (https://www.hamburg.de/wandsbek/fachamt-eingliederungshilfe/). Der Antrag muss demnach an folgende Adresse versendet werden:
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Eingliederunghilfe
Sozialpädagogischer Fachdienst (EH1)
Kurt- Schumacher- Allee 4
20097 Hamburg
Der Antrag auf Studienhilfe ist formlos. Da uns diesbezüglich dennoch viele Anfragen erreichen, haben wir hier zur Orientierung eine Vorlage hochgeladen.
Dem formlosen Antrag musst du folgende Unterlagen beifügen:
A. Ausweisdokument d.h. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Wichtig: du musst in Hamburg gemeldet sein, ist dies noch nicht der Fall, solltest du eine Kopie deines Mietvertrages in Hamburg mitschicken)
B. Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamt
C. falls vorhanden Kopie des Schwerbehindertenausweis
D. Immatraktiulationsbescheinigung (falls du diesen noch nicht hast, reicht zunächst auch eine Kopie der Zulassung an der Hochschule; die Immatrikulationsbescheinigung kannst du dann nachreichen)
E. Stundenplan für das 1. Semester (wenn du noch keinen Zugriff auf deinen Stundenplan hast, schreibe deine Uni an und bitte um Auskunft, da du einen Antrag auf Studienhilfe stellen musst)
F. Exemplarischer Verlauf des gesamten Studiums (z.B. Auszug aus dem Modulhandbuch)
G. sämtliche Belege zu monatlichen Einnahmen sowie Vermögensnachweise (z.B. Unterhaltsbescheinigung, Kindergeldbescheinigung, BaföG- Bescheinigung, Gehaltsabrechnungen, Kopie deines Kontostands usw.)
H. sämtliche Belege zu monatlichen Ausgaben (z.B. Mietvertag, usw.)
Die Prüfung und Bewilligung des Antrages dauert erfahrungsgemäß sehr lange. Da nur mit einer Bewilligung die Rechnungen der Dolmetscherinnen, Mitschreibkräfte, Tutorinnen usw. bezahlt werden können, solltest du den Antrag sofort nach Erhalt der Zulassung stellen. Dokumente, die dir zu diesem Zeitpunkt noch fehlen, kannst du ohne Probleme nachreichen. Der Antrag muss spätestens in dem Monat eingegangen sein, in dem du eine Leistungshilfe beziehst.
- Die Organisation der Dolmetscher*innen
Die Dolmetscherinnen für deine Vorlesungen, Seminaren und Übungen/ Tutorien musst du selbstständig organisieren. Das heißt, die Universitäten oder (Fach-)Hochschulen in Hamburg übernehmen das nicht für dich. Du solltest dich an die Planung setzen, sobald du deinen Stundenplan zusammengestellt und deinen Antrag auf Studienhilfe gestellt hast. Am Besten nimmst du zuerst mit einem Dolmetscher bzw. einer Dolmetscherin Kontakt auf und bittest sie um Hilfe bei der Organisation. Hier sind viele Gebärdensprachdolmetscherinnen in Hamburg aufgelistet. Damit die Zusammenarbeit mit den Gebärdensprachdolmetscher*innen gut klappt, haben wir dir hier noch ein paar Tipps zusammengestellt: Tipps für die Zusammenarbeit mit Gebärdensprachdolmetscherinnen. Bei unsere Vororientierungseinheit (vOE) erhältst du außerdem noch viele wichtige Informationen rund um das Studium und persönliche Tipps. Deshalb melde dich am besten gleich hier an, wenn du dich für ein Studium in Hamburg beworben hast.